Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
- cyrusgolden
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Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Weiß jemand, ob bei der Anerkennung einer Veranstaltung als Studium Generale neben dem Prüfungsnachweis auch ein Sitzschein vorgelegt werden muss?
Zuletzt geändert von cyrusgolden am 04.05.2012 08:25, insgesamt 2-mal geändert.
- zman
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Was hätte ein Sitzschein bei dem erbrachten Prüfungsnachweis für einen Sinn?
Ein Sitzschein als "Leistungsnachweis" wird nur ausgegeben, wenn dieser Leistungsnachweis nicht durch das Bestehen einer Prüfung erbracht werden kann.
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Anwesenheit kann aber durchaus als Notwendigkeit für die Prüfungsteilnahme gelten...
- cyrusgolden
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Soweit das Prüfungsamt zu dem Thema, die besagte E-Mail war vom 04. Mai 2012.Ellen Töpfer (per Mail) hat geschrieben:[...] Sitzscheine benötigen Sie für AQUA nicht, die DPO erfordert unbenotete Prüfungsleistungen.
Die Notwendigkeit kontinuierlicher Anwesenheit zur Teilnahme an der Prüfung ist wohl nicht allgemein geregelt und in meinem Fall auch nicht gegeben, dennoch vielen Dank für den Hinweis.
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
cyrusgolden hat geschrieben:Weiß jemand, ob bei der Anerkennung einer Veranstaltung als Studium Generale neben dem Prüfungsnachweis auch ein Sitzschein vorgelegt werden muss?
Die Anwesenheitspflicht ist nur dann rechtskonform, wenn der Charakter der Veranstaltung eine aktive Teilnahme des Studierenden erfordert. Davon ist auszugehen bei Übungen, Seminaren und Praktika. Bei "normalen" Vorlesungen ist das nicht der Fall. Eine Anwesenheitspflicht besteht hier nach meinem Rechtsverständnis nicht. Selbst wenn der Charakter der Veranstaltung die Anwesenheit erforderlich macht und dies Prüfungsvoraussetzung ist, so dokumentiert die bestandene Prüfung ja auch das Erfüllen der Voraussetzung.lguenther hat geschrieben:Anwesenheit kann aber durchaus als Notwendigkeit für die Prüfungsteilnahme gelten...
In jedem Fall ist also ein Prüfungsnachweis in einem Modul mehr als nur ein "Sitzschein". Die Antwort auf die Originalfrage ist somit ganz klar: Es muss in diesem Fall kein "Sitzschein" vorgelegt werden.
PS:
Die Antwort von Frau Töpfer geht in die gleiche Richtung. Durch die exakte Verwendung der Begriffe (Sitzschein -> unbenoteter Prüfungsnachweis) wird das Ganze aber noch klarer: Natürlich ist ein benoteter Prüfungsnachweis (1.0-5.0) als auch unbenoteter Prüfungsnachweis (1.0-4.0=bestanden, 5.0=nicht bestanden) verwendbar.
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Selbstverständlich ist dies theoretisch so. Die Frage ist, ob man als Student, sollte die Anwesenheit doch für die Prüfung vorausgesetzt werden, sich in die Nesseln setzt und unter Umständen sein Recht mit einem Anwalt (woher?) durchsetzt oder halt einfach mitmacht (schaden tuts ja nicht, obs hilft ist ne andere Frage). Das die bestandene Prüfung Auskunft darüber gibt, ob die Veranstaltung ausreichend oft besucht wurde sehe auch so, aber lange nicht alle...krauthaeuser hat geschrieben: Die Anwesenheitspflicht ist nur dann rechtskonform, wenn der Charakter der Veranstaltung eine aktive Teilnahme des Studierenden erfordert. Davon ist auszugehen bei Übungen, Seminaren und Praktika. Bei "normalen" Vorlesungen ist das nicht der Fall. Eine Anwesenheitspflicht besteht hier nach meinem Rechtsverständnis nicht. Selbst wenn der Charakter der Veranstaltung die Anwesenheit erforderlich macht und dies Prüfungsvoraussetzung ist, so dokumentiert die bestandene Prüfung ja auch das Erfüllen der Voraussetzung.
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Ab der Matrikel 2010 greift ja die neue DPO. Das Modulhandbuch ist Bestandteil der Studiendokumente und wurde von der Rechtsabteilung der TU geprüft. Es würde mich wundern, wenn dort noch die Teilnahme an Vorlesungen als Prüfungsvorleistung auftaucht.lguenther hat geschrieben: Die Frage ist, ob man als Student, sollte die Anwesenheit doch für die Prüfung vorausgesetzt werden, sich in die Nesseln setzt und unter Umständen sein Recht mit einem Anwalt (woher?) durchsetzt ...
Studierende müssen Ihre Rechte auch nicht persönlich gegenüber dem Hochschullehrer einfordern. Hierzu gibt es den gewählten Fachschaftsrat, dessen Vertreter auch sehr engagiert in der Studienkommission mitarbeiten. Letztere ist im Zweifelsfall dann auch zuständig für alle Fragen des Studienablaufs und dazu gehört natürlich auch, dass dieser rechtskonform stattfindet.
Wenn also irgendetwas im Studium nicht so läuft, wie es Ihrer Meinung nach laufen sollte, sprechen Sie Ihre gewählten Vertreter an!
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Ich lachte sehr über diese Vorstellung.krauthaeuser hat geschrieben:Ab der Matrikel 2010 greift ja die neue DPO. Das Modulhandbuch ist Bestandteil der Studiendokumente und wurde von der Rechtsabteilung der TU geprüft. Es würde mich wundern, wenn dort noch die Teilnahme an Vorlesungen als Prüfungsvorleistung auftaucht.lguenther hat geschrieben: Die Frage ist, ob man als Student, sollte die Anwesenheit doch für die Prüfung vorausgesetzt werden, sich in die Nesseln setzt und unter Umständen sein Recht mit einem Anwalt (woher?) durchsetzt ...
Studierende müssen Ihre Rechte auch nicht persönlich gegenüber dem Hochschullehrer einfordern. Hierzu gibt es den gewählten Fachschaftsrat, dessen Vertreter auch sehr engagiert in der Studienkommission mitarbeiten. Letztere ist im Zweifelsfall dann auch zuständig für alle Fragen des Studienablaufs und dazu gehört natürlich auch, dass dieser rechtskonform stattfindet.
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Sie lachen über die Vorstellung, dass man über Engagement etwas verändern kann? Sind Sie schon so alt?Hans Oberlander hat geschrieben: Ich lachte sehr über diese Vorstellung.
Meiner Meinung nach arbeiten die Vertreter des Fachschaftsrates sehr wohl engagiert in der Studienkommission (und anderen Gremien) mit. Meiner Meinung nach ist das auch er richtige Weg zur Durchsetzung studentischer Interessen.
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Das Problem dabei ist eher, dass gerade auch Professoren, mit denen manche Studenten wohl Probleme haben sollen, in den Komissionen sitzen und entsprechend in solchen Situationen ganz fix mal dafür sorgen, dass es nicht durchkommt. Ein passendes Beispiel, wenn auch nicht von unserer Universität, so doch genauso hier möglich, wäre unter [1] zu finden.
[1] viewtopic.php?f=15&t=11045
[1] viewtopic.php?f=15&t=11045
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Der Verweis beschreibt einen absolut krassen Fall. Natürlich kann man den Wahrheitsgehalt solcher Geschichten nicht wirklich beurteilen, aber wenn es so stimmt, wie dort geschildert, dann ist das schlimm.Locutus hat geschrieben:Das Problem dabei ist eher, dass gerade auch Professoren, mit denen manche Studenten wohl Probleme haben sollen, in den Komissionen sitzen und entsprechend in solchen Situationen ganz fix mal dafür sorgen, dass es nicht durchkommt. Ein passendes Beispiel, wenn auch nicht von unserer Universität, so doch genauso hier möglich, wäre unter [1] zu finden.
[1] viewtopic.php?f=15&t=11045
Gibt es so etwas tatsächlich an der TUD? Ich erinnere mich eher an solche Sachen wie die "Mathekastastrophe" (was schon dramatisch genug war), die vom FSR in die StKo getragen wurde und letztlich zu einem Wechsel in der nächsten Matrikel geführt hat. Wir (StKo) müssen nur erst einmal von Missständen erfahren....
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Der FSR hat damals gar nichts ins Rollen gebracht. Dort wurde zwar realisiert wie schlecht die Situation war, aber ein Gespräch mit dem Prof. oder gar Kritik wurde von den Duckmäusern nie angedacht, obwohl der FSR darum gebeten wurde. Ich habe Kritik am Prof. geäußert und habe mit der Studienberatung sowie mit dem damaligen Studiendekan kommuniziert und überhaupt erstmal auf der Problem bei höheren Stellen aufmerksam gemacht. Der FSR hat sich am Ende nur mit an den Tisch gesetzt wo der Herr Prof. Voigt kein Konzept der Lehrveranstaltung vorlegen konnte und ein Ersatz für ihn festgelegt wurde. Der FSR hat nur die Lorbeeren eingeheimst. Sie verkennen da etwas die Situation Herr Prof. Krauthäuser.
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Das haben Sie ganz toll gemacht!Hans Oberlander hat geschrieben:... Ich habe Kritik am Prof. geäußert und habe mit der Studienberatung sowie mit dem damaligen Studiendekan kommuniziert und überhaupt erstmal auf der Problem bei höheren Stellen aufmerksam gemacht. ... Der FSR hat nur die Lorbeeren eingeheimst. ...
Leider entwickelt sich das hier zum FSR Bashing, an dem ich mich nicht beteiligen werde.
Da die Ursprungsfrage wohl beantwortet ist können Sie dafür ja ein neues Thema aufmachen.
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Re: Studium Generale (ET) - Sitzschein neben Prüfung nötig?
Ihren Sarkasmus können Sie behalten. Niemand zwingt Sie sich am FSR "Bashing" teilzunehmen.
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