Änderung der Verbindlichkeiten bzgl. Grundpraktika
- Der Heide
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Änderung der Verbindlichkeiten bzgl. Grundpraktika
Hallo Netaction-Leute,
mir wurde zugetragen, dass ich möglicherweise an 3 Prüfungen des 4ten Semesters nicht teilnehmen darf, da ich noch nicht meinen Grundpraktikumsteil erbracht habe. Diese Aussage schockierte mich zutiefst, denn warum sollte man einen unbescholtenen Studenten derart grundlos attackieren aufgrund einer solchen Banalität - möglich wäre dies aber in unserer Zeit durchaus.
Deshalb meine Frage in diese illustre Runde:
Ist es weiterhin möglich an allen Prüfungen des 4ten Semester teilzunehmen ohne das ominöse Grundpraktikum praktiziert zu haben??
Vielen Dank im voraus!
MfG Marcus
mir wurde zugetragen, dass ich möglicherweise an 3 Prüfungen des 4ten Semesters nicht teilnehmen darf, da ich noch nicht meinen Grundpraktikumsteil erbracht habe. Diese Aussage schockierte mich zutiefst, denn warum sollte man einen unbescholtenen Studenten derart grundlos attackieren aufgrund einer solchen Banalität - möglich wäre dies aber in unserer Zeit durchaus.
Deshalb meine Frage in diese illustre Runde:
Ist es weiterhin möglich an allen Prüfungen des 4ten Semester teilzunehmen ohne das ominöse Grundpraktikum praktiziert zu haben??
Vielen Dank im voraus!
MfG Marcus
Du bist nicht dein Auto.
Du bist nicht dein Geld im Portemonnai.
Du bist nicht deine scheiss Gucci Kort Hose.
Du bist nur biologischer Abschaum.
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- MrGroover
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[quote]mir wurde zugetragen[/quote]
Von wem? Sowas lässt sich am schnellsten durch einen Besuch im Prüfungs- und/oder Praktikumsamt abklären, oder halt per Telefon oder e-Mail, wobei man bei letzterem die Angabe des Studienganges ungefragt machen sollte...
Wenn man in eurer DPO §18 (ET ab Jhg 2005 analog §25) streng auslegt, dürftest du eine Prüfung nicht mitschreiben, die letzte ist bei mir eine und nicht gleich drei.
Von wem? Sowas lässt sich am schnellsten durch einen Besuch im Prüfungs- und/oder Praktikumsamt abklären, oder halt per Telefon oder e-Mail, wobei man bei letzterem die Angabe des Studienganges ungefragt machen sollte...
Wenn man in eurer DPO §18 (ET ab Jhg 2005 analog §25) streng auslegt, dürftest du eine Prüfung nicht mitschreiben, die letzte ist bei mir eine und nicht gleich drei.
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[quote=Der Heide]Diese Aussage schockierte mich zutiefst, denn warum sollte man einen unbescholtenen Studenten derart grundlos attackieren aufgrund einer solchen Banalität - möglich wäre dies aber in unserer Zeit durchaus.[/quote]
Schon in Stimmung fuer Heiligendamm?
Wer hat es Dir denn \"zugetragen\"? War es jemand aus dem Pruefungsamt, dann wird es wohl stimmen. Wenn nicht, fragst Du wohl am Besten dort nach.
Ganz sicher gilt aber: Ohne Grundpraktikum kein Vordiplom.
Schon in Stimmung fuer Heiligendamm?
Wer hat es Dir denn \"zugetragen\"? War es jemand aus dem Pruefungsamt, dann wird es wohl stimmen. Wenn nicht, fragst Du wohl am Besten dort nach.
Ganz sicher gilt aber: Ohne Grundpraktikum kein Vordiplom.
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Um welche Prüfungen soll es sich dabei eigentlich handeln?
- rayman
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im Falle von MT:
Elektronik und Automatisierungstechnik glaube ich. das 3. weiss ich nicht, vermute allerdings mal Mechanismentechnik.
Elektronik und Automatisierungstechnik glaube ich. das 3. weiss ich nicht, vermute allerdings mal Mechanismentechnik.
Es spielt keine Rolle, ob etwas egal, belanglos oder unerheblich ist.
-
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Zitat barnews 51
Die Studenten des Studiengangs
Mechatronik sollten besonders die Paragraphen
18 und 6 Abs. 2. sowie den Paragraph
22 der DPO beachten.
Im Paragraphen 18 sind die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen
für die Meldung
zur letzten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung
definiert. D.h., beim Fehlen von nur
EINEM Leistungsnachweis ist der Student
zu den Prüfungen Automatisierungstechnik,
Elektronik und Mechanismentechnik
im 4. Semester nicht zugelassen (siehe
Anlage 1).
Die angesprochenen Leistungsnachweise sind:
1. Informatik (Beleg aus dem Praktikum, 2. Semester)
2. Werkstoffe
3. Fertigungstechnik
4. Mikrorechentechnik
5. Nachweis über das Grundpraktikum im Umfang von acht Wochen
6. Nachweis über 2 SWS Nichttechnische Fächer / Studium generale.
aus der DPO kopiert!!!(!)(!)(!)
Die Studenten des Studiengangs
Mechatronik sollten besonders die Paragraphen
18 und 6 Abs. 2. sowie den Paragraph
22 der DPO beachten.
Im Paragraphen 18 sind die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen
für die Meldung
zur letzten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung
definiert. D.h., beim Fehlen von nur
EINEM Leistungsnachweis ist der Student
zu den Prüfungen Automatisierungstechnik,
Elektronik und Mechanismentechnik
im 4. Semester nicht zugelassen (siehe
Anlage 1).
Die angesprochenen Leistungsnachweise sind:
1. Informatik (Beleg aus dem Praktikum, 2. Semester)
2. Werkstoffe
3. Fertigungstechnik
4. Mikrorechentechnik
5. Nachweis über das Grundpraktikum im Umfang von acht Wochen
6. Nachweis über 2 SWS Nichttechnische Fächer / Studium generale.
aus der DPO kopiert!!!(!)(!)(!)
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Son Schwachsinn jemanden für Prüfungen zu sperren nur weil er kein Studium generale hat oder kein Grundpraktikum hat!!
Ich denk mal das das Prüfungsamt da nen Auge zudrücken wird, vorausgesetzt die Technik macht keinen Strich durch die Rechnung.
Ich denk mal das das Prüfungsamt da nen Auge zudrücken wird, vorausgesetzt die Technik macht keinen Strich durch die Rechnung.
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Hmmm ich versteh nur nicht, was da für ein Problem dabei ist, sein Grundpraktikum bis zum 4. Semester zu absolvieren? Wenn das bei euch so knallhart gehandhabt wird, dann wurde das garantiert in der Einführungsveranstaltung mit erklärt. Und was so als Grundpraktikum alles anerkannt wird.... reden wir nicht drüber....
A pint a day keeps the doctor away.
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[quote]Wenn man in eurer DPO §18 (ET ab Jhg 2005 analog §25) streng auslegt, dürftest du eine Prüfung nicht mitschreiben, die letzte ist bei mir eine und nicht gleich drei.[/quote]
Naja nicht ganz, Diplom Vorprüfung ist ja in die Fachprüfungen aufgeteilt.Wer entscheidet dann bei 6 gleichwertigen Prüfungen welche nicht geschrieben werden darf...ich hol schon mal den Würfelbecher :-O
Ich sitze auch erst dieses semester in Studium Generale und mache erst im Sommer meine letzten 4 Wochen Praktikum...und es haben sooooooo viele in den Jahrgängen davor das ähnlich gehandhabt,warum soll das in diesem Jahrgang(ET/ MT/IST) anders sein?
Naja nicht ganz, Diplom Vorprüfung ist ja in die Fachprüfungen aufgeteilt.Wer entscheidet dann bei 6 gleichwertigen Prüfungen welche nicht geschrieben werden darf...ich hol schon mal den Würfelbecher :-O
Ich sitze auch erst dieses semester in Studium Generale und mache erst im Sommer meine letzten 4 Wochen Praktikum...und es haben sooooooo viele in den Jahrgängen davor das ähnlich gehandhabt,warum soll das in diesem Jahrgang(ET/ MT/IST) anders sein?
http://www.flickr.com/people/jm_error/
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weil es ne neue software gibt, die die regeln aus der prüfungsordnung streng auslegt....
zur erinnerung: das prüfungsamt hatte seine öffnungszeiten gekürzt, weil sie in dieser zeit die software einführen wollten
(ot: ich glaube nicht, dass sie danach wieder erweitert wird)
zur erinnerung: das prüfungsamt hatte seine öffnungszeiten gekürzt, weil sie in dieser zeit die software einführen wollten
(ot: ich glaube nicht, dass sie danach wieder erweitert wird)
"jeden tag nen unqualifizierten kommentar" hab ich bei den fadfindern gelernt
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Herzlichen Glückwunsch........somit wird man daran gehindert das vordiplom rechtzeit zu erhalten
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- rayman
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Hab heute gefragt, was sich da eventuell machen lässt, damit man auch ohne alle zur Meldung nötigen Belege mitschreiben darf.
Da sagt die Frau Töpfer sinngemäß:
\"Ach Quatsch, die Regelung wird nicht so streng gar nicht umgesetzt. Das ganze ist für teilweise sinnlos befunden worden und es werden da Augen zugedrückt.\"
Man ist sogar ohne den Nachweis 8 Wochen Grundpraktikum automatisch zu den betreffenden Prüfungen eingeschrieben.
Sein Vordiplom kriegt man natürlich dann erst nach der Eintreffen aller Nachweise.
Da sagt die Frau Töpfer sinngemäß:
\"Ach Quatsch, die Regelung wird nicht so streng gar nicht umgesetzt. Das ganze ist für teilweise sinnlos befunden worden und es werden da Augen zugedrückt.\"
Man ist sogar ohne den Nachweis 8 Wochen Grundpraktikum automatisch zu den betreffenden Prüfungen eingeschrieben.
Sein Vordiplom kriegt man natürlich dann erst nach der Eintreffen aller Nachweise.
Es spielt keine Rolle, ob etwas egal, belanglos oder unerheblich ist.