hab die unten stehende Email soeben erhalten. Ich bin ordnungsgemäß immatrikuliert.
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(See english version below)
Matrikelnummer: xxxxx
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihre befristete Immatrikulation im Promotionsstudium gemäß § 16 Abs. 3 Immatrikulationsordnung der TU Dresden zum
30.09.2016
beendet wird. Mit Ablauf der Befristung endet die Mitgliedschaft an der Technischen Universität Dresden.
Die Befristung kann auf Antrag des Promotionsstudierenden verlängert werden. Dafür ist die Befürwortung des zuständigen Promotionsausschusses und des wissenschaftlichen Betreuers nachzuweisen; die Befürwortung soll auch eine Prognose für die noch zu erwartende Dauer des Promotionsstudiums beinhalten. Der Antrag auf Verlängerung ist spätestens einen Monat vor Ablauf der Befristung bei der zuständigen Stelle (Immatrikulationsamt/Akademisches Auslandsamt) schriftlich einzureichen.
Wurde ich exmatrikuliert? seltsame Email
Re: Wurde ich exmatrikuliert? seltsame Email
Klingt, als hättest Du irgendwelche Fristen nicht beachtet. Schon mal in der Immatrikulationsordnung nachgelesen? Der Wortlaut des genannten Absatzes wird im Grunde auch bereits in der Mail wiedergegeben.abcd hat geschrieben:[...] Ihre befristete Immatrikulation im Promotionsstudium gemäß § 16 Abs. 3 Immatrikulationsordnung der TU Dresden [...]
Ist jetzt reine Spekulation, da ich Deine konkreten Umstände nicht kenne. Wie wäre es damit: ruf doch einfach mal im Immatrikulationsamt an und frag dort nach! Die können Dir sicher genauer Auskunft darüber geben als irgendwer hier im Forum. Die haben heute sogar noch bis 18 Uhr geöffnet.Immatrikulationsordnung der TU Dresden hat geschrieben:(3) Die Immatrikulation als Promotionsstudierender wird ausschließlich befristet vorgenommen. Absolviert der Promotionsstudierende ein Graduiertenstudium wird die Befristung für die Dauer der Regelstudienzeit ausgesprochen, in allen anderen Fällen erfolgt sie für die Dauer von 6 Semestern. Die Befristung kann auf Antrag des Promotionsstudierenden verlängert werden. [...] Der Antrag auf Verlängerung ist spätestens einen Monat vor Ablauf der Befristung schriftlich bei der nach § 2 Abs. 2 und 3 zuständigen Stelle zu stellen. Mit Ablauf der Befristung endet die Mitgliedschaft an der Technischen Universität Dresden. Eine Exmatrikulation ist in diesem Fall nicht erforderlich.
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Re: Wurde ich exmatrikuliert? seltsame Email
lol, Imma Amt hat sich grad bei mir entschuldigt mit dieser Email.
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Liebe internationale Studierende,
Ihnen wurde am 29.11.2016 fälschlicherweise eine Mail unter dem Betreff "Erinnerung zum Ende der Promotion" zugestellt. Diese E-Mail war für Sie nicht zutreffend. Entschuldugen Sie bitte das Versehen und löschen Sie diese E-Mail.
Christine Rennert
Leiterin des Immatrikulationsamtes
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Christine Rennert
Leiterin des Immatrikulationsamtes
Re: Wurde ich exmatrikuliert? seltsame Email
Immerhin exmatrikulieren sie nicht gleich wieder alle Studenten, so wie vor drei Jahren das ZIH.
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