Urlaub im Fachpraktikum
- Robsen
- Beiträge: 1013
- Registriert: 02.08.2008 14:39
- Name: Robert
- Geschlecht: männlich
- Studienrichtung: Elektrotechnik
- Matrikel: 2008
- Angestrebter Abschluss: Dipl-Ing.
- Wohnort: Großschirma/Dresden
- Kontaktdaten:
Urlaub im Fachpraktikum
Hallo Leute,
von Seiten meines "Betriebes" stehen mir während meines Fachpraktikums 8 Urlaubstage zu. Nun habe ich allerdings auch nur einen Arbeitsvertrag über die geforderten 18 Wochen. Wäre es somit unklug den Urlaub in Anspruch zu nehmen, da das Prüfungsamt darauf pochen könnte, dass ich auch wirklich 18 Wochen arbeiten muss?
Jemand Erfahrungen damit?
von Seiten meines "Betriebes" stehen mir während meines Fachpraktikums 8 Urlaubstage zu. Nun habe ich allerdings auch nur einen Arbeitsvertrag über die geforderten 18 Wochen. Wäre es somit unklug den Urlaub in Anspruch zu nehmen, da das Prüfungsamt darauf pochen könnte, dass ich auch wirklich 18 Wochen arbeiten muss?
Jemand Erfahrungen damit?
So you run and you run to catch up with the sun,
but it's sinking. Racing around to come up behind you again...
but it's sinking. Racing around to come up behind you again...
- Tobi_G
- Beiträge: 46
- Registriert: 25.08.2009 22:43
- Name: Tobias
- Geschlecht: männlich
- Studienrichtung: Elektrotechnik
- Matrikel: 2009
- Kontaktdaten:
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Laut Praktikumsordnung müssen "ausgefallene Arbeitstage nachgeholt werden"(Siehe lezter Satz, Punkt 2). Wenn ich das richtig verstehe, müssen sogar Tage, die du krankheitsbedingt fehlst, nachgeholt werden. Also wirst du wohl 8 Tage länger machen müssen, wenn du 8 Tage Urlaub nehmen willst...
Edit: Es steht aber auch da: "Das Praktikantenamt berät die Studierenden zu sonstigen Ersatzzeiten und Ausnahmeregelungen und entscheidet über die Anrechnung." Also mal der guten Frau Töpfer eine Packung Merci hinstellen, dass sie ein Auge zudrückt
Edit: Es steht aber auch da: "Das Praktikantenamt berät die Studierenden zu sonstigen Ersatzzeiten und Ausnahmeregelungen und entscheidet über die Anrechnung." Also mal der guten Frau Töpfer eine Packung Merci hinstellen, dass sie ein Auge zudrückt

Der Vorteil von Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist da schon schwieriger...
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Also bei meinem Grundpraktikum (ok, ist bissl "niederwertiger") fehlten mir dann auch durch Feiertage und so zwei Tage - hat keinen gejuckt. Zur größten Not kannst du ja anbieten, die acht Tage mit Überstunden rauszuarbeiten. Einen Achtstundentag vorausgesetzt, gehst du neun Wochen lang ne Stunde mehr und gut ist 

- Robsen
- Beiträge: 1013
- Registriert: 02.08.2008 14:39
- Name: Robert
- Geschlecht: männlich
- Studienrichtung: Elektrotechnik
- Matrikel: 2008
- Angestrebter Abschluss: Dipl-Ing.
- Wohnort: Großschirma/Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Naja nicht wirklich ne Option. Ich geh auf Nummer sicher und verlänger den Vertrag 2 Wochen, da ist dann Weihnachten mit drin 
Aber bei 20 statt 18 Wochen fragt dann bestimmt keiner mehr nach

Aber bei 20 statt 18 Wochen fragt dann bestimmt keiner mehr nach

So you run and you run to catch up with the sun,
but it's sinking. Racing around to come up behind you again...
but it's sinking. Racing around to come up behind you again...
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Hab diesbezüglich mal beim Prüfungsamt nagefragt gehabt.
Urlaubstage müssen nicht nachgeholt werden.
Außerdem steht dir der Urlaub gesetzlich zu.
Urlaubstage müssen nicht nachgeholt werden.
Außerdem steht dir der Urlaub gesetzlich zu.
- Robsen
- Beiträge: 1013
- Registriert: 02.08.2008 14:39
- Name: Robert
- Geschlecht: männlich
- Studienrichtung: Elektrotechnik
- Matrikel: 2008
- Angestrebter Abschluss: Dipl-Ing.
- Wohnort: Großschirma/Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Coole Sache, danke fürs nachfragen! bin noch nicht dazu gekommen.
So you run and you run to catch up with the sun,
but it's sinking. Racing around to come up behind you again...
but it's sinking. Racing around to come up behind you again...
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Ich habe auf die Frage ob Urlaubstage mit zum Fachpraktium zählen von Frau Töpfer folgende Antwort bekommen:
Urlaubstage werden nicht auf das FP angerechnet, d.h. Sie müssten das Praktikum verlängern.
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Das ist auch mein Stand und so stehts auch in der Praktikumsordnung. Alle ausgefallenen Arbeitstage müssen (theoretisch) nachgeholt werden. Ich war in meinen 4 Monaten insgesamt 5 Tage krank, aber mein Betreuer hat das unter den Tisch fallen lassen. Wäre ja auch irgendwie pedantisch.
Urlaub steht dir zwar vielleicht zu (ist das gesetzlich geregelt?), aber den musst du auch erstmal dann nehmen dürfen wenns dir passt
Urlaub steht dir zwar vielleicht zu (ist das gesetzlich geregelt?), aber den musst du auch erstmal dann nehmen dürfen wenns dir passt
Kannste schon machen, ist halt scheiße.
- Hans Oberlander
- Beiträge: 2572
- Registriert: 19.12.2006 22:22
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Urlaub steht jedem Arbeitnehmer zu.
I'm from Las Vegas and I say kill 'em all.
http://www.youtube.com/watch?v=pSRMeiLljnw
http://www.dailymail.co.uk/news/article ... -WWII.html
http://www.youtube.com/watch?v=pSRMeiLljnw
http://www.dailymail.co.uk/news/article ... -WWII.html
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Ich habe mal ein wenig gesucht und habe folgendes gefunden:
http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_f ... sPraktikum
Somit ist man in diesem Sinne kein Arbeitnehmer...
Quelle:Um ein Praktikum im eigentlichen Sinne handelt es sich nur dann, wenn das Praktikum von einer Prüfungsordnung zwingend als studien- bzw. ausbildungsbegleitend vorgeschrieben ist (Pflichtpraktikum). Die Praktikumstätigkeit hängt mit dem Studien- bzw. Ausbildungsziel zusammen und ist geprägt durch die Anforderungen der Prüfungsordnung. Es werden praktische Kenntnisse und Erfahrungen zur Vorbereitung auf einen Beruf vermittelt, die im Rahmen einer (meist akademischen) Ausbildung benötigt werden.
„Echte” Praktikanten sind weder Arbeitnehmer noch ist das BBiG auf sie anwendbar. Demzufolge besteht kein Vergütungsanspruch und der Praktikant kann sich auch nicht auf Arbeitnehmerschutzrechte berufen. „Echte” Praktikanten haben also keinen Kündigungsschutz, keinen Urlaubsanspruch und kein Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es sind keine Kündigungsfristen zu beachten und auch das Schriftformerfordernis für Kündigungen gilt hier nicht. Wenn Sie sich vor Ablauf der Praktikumsdauer von einem Praktikanten trennen wollen, empfiehlt es sich aus Nachweisgründen jedoch dringend, eine Kündigung schriftlich zu fassen.
http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_f ... sPraktikum
Somit ist man in diesem Sinne kein Arbeitnehmer...
- Robsen
- Beiträge: 1013
- Registriert: 02.08.2008 14:39
- Name: Robert
- Geschlecht: männlich
- Studienrichtung: Elektrotechnik
- Matrikel: 2008
- Angestrebter Abschluss: Dipl-Ing.
- Wohnort: Großschirma/Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Mein Arbeitgeber hat entschieden, das geht in Ordnung 
Mir ging es auch eher darum, ob es Auswirkungen auf die Anerkennung durch das Prüfungsamt hat.

Mir ging es auch eher darum, ob es Auswirkungen auf die Anerkennung durch das Prüfungsamt hat.
So you run and you run to catch up with the sun,
but it's sinking. Racing around to come up behind you again...
but it's sinking. Racing around to come up behind you again...
Re: Urlaub im Fachpraktikum
Ich selber habe auch Urlaub vom Arbeitgeber bekommen 
Und laut Frau Töpfer muss man trotz Urlaub auf 18 Wochen kommen, allesandere ist Ihr das egal

Und laut Frau Töpfer muss man trotz Urlaub auf 18 Wochen kommen, allesandere ist Ihr das egal

Re: Urlaub im Fachpraktikum
nach neuer dpo (2010) sind es doch jetzt 20 Wochen richtig?