Hallo zusammmen!
Ich habe beim Prüfungsamt gelesen, dass ab jetzt als Mechatroniker Fachpraktika bei Forschungseinrichtungen nicht mehr anerkannt werden. Das stand ja schon lange so in der Praktikantenordnung drin, wurde aber bisher großzügig ignoriert.
Weiß da jemand genaueres, warum das so ist? Vielleicht liest der FSR ja mit, oder jemand, der im entsprechenden Gremium/Ausschuss/sonstwas sitzt.
Ich habe (wie viele andere aus meinem Jahrgang auch) mein Fachpraktikum noch bei einem Fraunhofer Institut gemacht und auch anerkannt bekommen.
Wie sieht es bei ET / IST aus? Werden dort auch Forschungseinrichtungen nicht mehr anerkannt?
Ich selber finde es aus Sicht der Studenten völligen Mist, weil man beim Fraunhofer gute Praktika absolvieren kann und diese auch den Anforderungen vollkommen gerecht werden. Ausserdem fallen durch diese Regelung immerhin 11 Standorte alleine beim Fraunhofer für Praktikanten weg - das ist ne Menge - Leibniz-Institut, Max-Planck und Rossendorf noch gar nicht mitgerechnet. Dadurch werden wesentlich mehr Leute in Dresden keine adäquate Praktikumsstelle mehr finden und werden aus Dresden weggehen. Und wenn man das Praktikum woanders macht, macht man auch meistens die Diplomarbeit da.
Aus Sicht beispielsweise von Fraunhofer ist das auch Mist: Es bleiben einfach die studentischen Mitarbeiter aus - insbesondere viele Diplomanden.
Praktikum in Forschungseinrichtungen
Praktikum in Forschungseinrichtungen
Alaska // Chris
- Hans Oberlander
- Beiträge: 2572
- Registriert: 19.12.2006 22:22
Re: Praktikum in Forschungseinrichtungen
Bei ET werden Forschungseinrichtungen anerkannt.
Finde ich allerdings eine Frechheit warum Mechatroniker ihre Fachpraxis nicht in Forschungseinrichtungen ableisten können. Woher hast du denn diese Information?
http://www.et.tu-dresden.de/etit/upload ... _ET_05.pdf3. Betriebe für die praktische Tätigkeit
Die in der Industriepraxis zu vermittelnden Kenntnisse und Erfahrungen können vornehmlich
in mittleren und großen Industriebetrieben sowie in anerkannten Forschungseinrichtungen,
wie z.B. in den Instituten der Blauen Liste, erworben werden.
Aber auch kleinere Unternehmen, die die oben genannten Tätigkeiten anbieten können,
werden für den Erwerb der praktischen Kenntnisse zugelassen.
Handwerksbetriebe, ohne elektrotechnischen Bezug und Betriebe von Verwandten
(z. B. eigener oder elterlicher Betrieb) scheiden jedoch aus.
Finde ich allerdings eine Frechheit warum Mechatroniker ihre Fachpraxis nicht in Forschungseinrichtungen ableisten können. Woher hast du denn diese Information?
I'm from Las Vegas and I say kill 'em all.
http://www.youtube.com/watch?v=pSRMeiLljnw
http://www.dailymail.co.uk/news/article ... -WWII.html
http://www.youtube.com/watch?v=pSRMeiLljnw
http://www.dailymail.co.uk/news/article ... -WWII.html
Re: Praktikum in Forschungseinrichtungen
http://www.et.tu-dresden.de/etit/upload ... mtr_04.pdf
Praktikantenordnung Mechatronik ab 2004 / Punkt 3:
Aktuelle Informationen zum Studiengang Mechatronik:
Wäre echt schön, da was von unseren Leuten in der Studienkommision zu hören.
Praktikantenordnung Mechatronik ab 2004 / Punkt 3:
http://www.et.tu-dresden.de/etit/upload ... ews-mt.pdfDie in der Industriepraxis zu vermittelnden Kenntnisse und Erfahrungen können vornehmlich in mittleren und großen Industriebetrieben, die von den Industrie- und Handelskammern als
Ausbildungsstätte anerkannt worden sind, erworben werden. Ferner kommen Betriebe mit
größeren Elektrotechnik- oder Maschinenbauabteilungen (für die mechanische Grundpraxis),
wie z. B. Kraftwerke und Fernmeldeämter, in Frage. Handwerksbetriebe scheiden in der
Regel aus.
Wegen der Kürze der Ausbildungszeit können Tätigkeiten nicht in allen Bereichen, in denen
Ingenieure tätig sind, angerechnet werden. Dies gilt in der Regel für Ingenieurbüros, Hochschul-
und Forschungsinstitute sowie für den öffentlichen Dienst mit Ausnahme von
Zentralwerkstätten für die mechanische Grundpraxis. Ferner scheiden Betriebe von
Verwandten (z. B. eigener oder elterlicher Betrieb) aus.
Aktuelle Informationen zum Studiengang Mechatronik:
Info 1:
Umsetzung der Praktikantenordnung
Sehr geehrte Studenten,
die Studienkommission Mechatronik hat in ihrer Sitzung am
02.07.2010 bestätigt, dass das Fachpraktikum nicht im
öffentlichen Dienst, in Ingenieurbüros und an Hochschul- oder
Forschungsinstituten absolviert werden darf.
Diese Verfahrensweise entspricht Punkt 3 der Praktikantenordnung.
Abgeschlossene bzw. laufende Praktika, die abweichend von dieser
Regelung durchgeführt wurden/werden, können noch anerkannt
werden.
i. A. der Studienkommission
Ellen Töpfer
Leiterin Prüfungsamt
Wäre echt schön, da was von unseren Leuten in der Studienkommision zu hören.
Alaska // Chris
- Pluto
- Beiträge: 340
- Registriert: 14.10.2006 18:41
- Studienrichtung: Informationssystemtechnik
- Matrikel: 2006
Re: Praktikum in Forschungseinrichtungen
bei IST gibt es keine Praktikumsordnung, deswegen sollte es ohne Probleme möglich sein das Fachpraktikium in einer Forschungseinrichtung abzuleisten
Alle Angaben ohne Gewähr